Wer wir sind

Seit dem 1. Januar 2011 arbeitet die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Unabhängige Schlichterin ist die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. Renate Jaeger. Große Bedeutung kommt außerdem dem Beirat der Schlichtungsstelle zu. Dieser hat insgesamt neun Mitglieder, die der Schlichterin unterstützend zur Seite stehen.

 

Lernen Sie hier unser Team und die Schlichterin Frau Dr. Renate Jaeger kennen.

Unser Team

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft - Offizielle Amtseinführung von Dr. Renate Jaeger

Dr. Renate Jaeger, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wurde am 18. Januar 2011 in ihr neues Amt als Schlichterin eingeführt. In dieser Funktion vermittelt sie seit Anfang dieses Jahres bei Konflikten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten.

 

Der Vorsitzende des Beirats der Schlichtungsstelle und zugleich BRAK-Vizepräsident Rechtsanwalt Hansjörg Staehle betonte in seiner Begrüßung: “Die erste Persönlichkeit, die ein neu geschaffenes Amt antritt, ist für dieses von besonderer, prägender Bedeutung. Frau Dr. Jaeger ist als herausragende Richterin mit großer Unabhängigkeit, großer fachlicher Erfahrung und Lebenserfahrung ein Glücksfall für die Schlichtungsstelle — und damit auch für die Anwaltschaft und die Allgemeinheit“.

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihr Lob für die Idee aus, diese neue Schlichtungsstelle einzurichten und Dr. Renate Jaeger als Idealbesetzung für das Amt der Schlichterin zu gewinnen: „Ihr danke ich, dass sie dieses Amt übernommen hat. Der ganzen Anwaltschaft gebührt mein Dank dafür, dass sie diese Institution trägt und finanziert.“

 

Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen und ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs, führte in seinem Festvortrag aus, dass die Einrichtung von Systemen außergerichtlicher Streitbeilegung Ausdruck eines modernen, effizienten Verbraucherschutzes sei. „Dass sich auch Anwälte als Spezialisten für Rechtsfragen nun einem Schlichter anvertrauen, versteht sich jedoch nicht von selbst. Es verdient Respekt, stellt jedoch auch eine besondere Herausforderung für die Schlichterin dar“, so Hirsch weiter.

Wie wir arbeiten

Wir klären kostenfrei Konflikte zwischen Mandant und Rechtsanwalt und helfen unbürokratische Lösungen zu finden. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist dabei unabhängig und neutral – das ist gesetzlich garantiert. Daher darf der Schlichter kein Rechtsanwalt sein.

 

Die Schlichtung richtet sich nach den Vorgaben des §191 f der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass eine Streitigkeit vorliegt und die Kriterien zur Anrufung der Schlichtungsstelle. 

 

Auf dieser Website stellen wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf eine Schlichtung zur Verfügung. Bei Fragen zum Schlichtungsvorgang hilft Ihnen unsere Zusammenstellung „Häufige Fragen“ weiter.

Merkblatt Satzung BRAO § 191fHäufige Fragen